Kirchgemeindeversammlung vom 3. November 2022, Beschlüsse
Beschlüsse:
1. Das Budget 2023 wurde genehmigt.
2. Der Vertrag zwischen den Kirchgemeinden Zürich Hirzenbach, Zürich Witikon und Zürich über das Vorgehen zur Festlegung des Steuerfusses und die Verteilung der Kirchensteuer wurde genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Zürich, Pfarrer Hans Strub, Präsident, Oberdorfstrasse 22, 8001 Zürich, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Zürich, 4. November 2022
Reformierte Kirchenpflege Zürich Witikon