Kirchgemeindeversammlung vom 24. Februar 2025

Kirchgemeindeversammlung vom 24. Februar 2025

Beschluss:

Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt einen Planungskredit für die Arealentwicklung Neue Kirche in Höhe von CHF 5’250’000.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Zürich, Hanspeter Haupt, Präsident, Schweighofstrasse 202, 8045 Zürich, erhoben werden.
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 24. Februar 2025 Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Zürich, 25. Februar 2025

Reformierte Kirchenpflege Zürich Witikon

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